Unser Angebot nach § 45a SGB XI richtet sich an Menschen jeden Alters, die Anspruch auf Unterstützung im Alltag in Form von Entlastungsleistungen haben (ab Pflegegrad 1). Selbstzahler können diese Leistung selbstverständlich auch in Anspruch nehmen.
Wir begleiten Sie zu Fuß oder mit dem Auto:
- Einkäufe
- Fußpflege: Gerne vermitteln wir Sie zu einer Fußpflegerin unseres Vertrauens.
- Arzttermine
- Behörden- & Postgänge
- Apothekengänge
- Friedhofsbesuche & Gottesdienste
- Friseurbesuche
- Freizeitaktivitäten
- Streicheleinheiten mit Tieren
Wir unterstützen Sie im Haushalt:
- Aufräum- und Reinigungsarbeiten
- Fensterreinigung
- Geschirrspülen
- Waschen der Wäsche
- Bügeln
- Blumenpflege
Wir unterstützen Sie in Ihren Verwaltungsangelegenheiten:
- Postangelegenheiten
- Telefonate
- Botengänge
Wir gestalten Ihre Freizeit mit
Ihnen nach Ihren persönlichen Vorstellungen:
- Ausflüge
- gemeinsames Kochen & Backen
- Mahlzeiten einnehmen
- Vorlesen
- Kartenspiele & Gesellschaftsspiele
- Malen & Basteln
- Erinnerungsalben & Biografiearbeit
- Gespräche führen & zuhören