Im Folgenden finden Sie Fragen, die uns häufig zur Alltagsbegleitung gestellt werden. Falls Ihre Frage nicht dabei sein sollte, wenden Sie sich gerne an uns.
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Was sind die Aufgaben eines Alltagshelfers?
Alltagshilfe zielt darauf ab, die Lebensqualität des Pflegebedürftigen unter Beachtung der menschlichen Würde zu erhalten und zu fördern. Alltagsbegleiter knüpfen an die vorhandenen Ressourcen des zu Betreuenden an und unterstützen dessen alltägliche Pflichten und Aufgaben begleitend, was die Lebenszufriedenheit sowie das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen sichert und anregt.
Insgesamt fühlt sich die betreute Person durch diese gezielten Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen in Krisensituationen und bei der Teilhabe am alltäglichen und gesellschaftlichen Leben unterstützt.
Was darf ein Alltagsbegleiter nicht machen?
Zu den Aufgaben eines Alltagsbegleiters gehören nicht die Medikamentenvergabe, medizinische Pflegetätigkeiten sowie Nacht- und Urlaubsbegleitung.
Für wen eignet sich eine Alltagsbetreuung?
Unsere Alltagsbetreuung richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene in häuslicher Umgebung mit körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen. Dazu gehören nicht Senioren, sondern auch Personen mit körperlicher Einschränkung nach einem Unfall, in der Schwangerschaft oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Doch auch vollständig gesunde Menschen ohne Pflegegrad können eine Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen.
Was kostet eine Alltagshilfe?
Für alle Menschen ab Pflegegrad 1 ist die Alltagsbegleitung kostenlos. Sie wird von der Krankenkasse, der Pflegekasse oder dem Sozialamt bezahlt. Der für die Alltagshilfe vorgesehene monatliche Entlastungsbetrag beträgt derzeit 125 Euro. Ab Pflegegrad 2 können auch Pflegesachleistungen (max. 40 %) in Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden. Gerne beraten wir Sie dazu und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Da wir nach Landesrecht MV anerkannt sind, können wir direkt mit den Pflegekassen abrechnen, ohne Aufwand für Sie. Auch für Selbstzahler bieten wir unsere Alltagsbetreuung an, deren Kosten sich nach dem jeweiligen Aufwand richtet. Dies erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Muss der Entlastungsbetrag beantragt werden?
Alle Menschen ab Pflegegrad 1 haben automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er muss somit nicht beantragt werden.
Was passiert mit nicht verbrauchten Monatsbeträgen?
Sollte der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen werden, so summiert er sich bis zum Ende des laufenden Jahres auf und steht Ihnen bis Ende Juni des Folgejahres weiterhin zur Verfügung. Erst dann verfallen nicht verbrauchte Monatsbeträge.
Welche Schritte sind notwendig bis zur Unterstützung?
1. Kontaktaufnahme
Entweder über das Kontaktformular oder per Telefon oder E-Mail.
2. Kennenlernen
In einem persönlichen Kennenlernen stellt sich Ihr fester Alltagsbegleiter unverbindlich zu einem vereinbarten Termin bei Ihnen zu Hause vor und bespricht mit Ihnen Ihre Wünsche und Bedürfnisse für die Unterstützung.
Sie alleine entscheiden, ob die Chemie stimmt, denn schließlich schenken Sie uns Ihr Vertrauen.
3. Unterstützungsbeginn
Entsprechend der Vereinbarung unterstützt Sie ihr Alltagshelfer regelmäßig nach fest vereinbarten Terminen.
Wie vertrauenswürdig und erfahren sind die Alltagshelfer?
Unsere qualifizierten Alltagsbegleiter sind alle polizeilich geprüft und gegen Sachschäden versichert. Während der Beschäftigung wird eine regelmäßige Fortbildung sichergestellt.